Ein Mitarbeiter reist ohne Ankündigung in die Ferien, und Sie möchten ihn deshalb kündigen. Wie gehen Sie vor? Diesen Fall habe ich bearbeitet.
Ein Mitarbeiter war ohne Wissen des Unternehmens ins Ausland in die Ferien gereist. Da der Mitarbeiter als unzuverlässig galt, wollte das Unternehmen ihn so rasch wie möglich kündigen. Doch wie lässt sich verhindern, dass der Mitarbeiter nach der Kündigung Ansprüche geltend macht?
Ich habe dem Unternehmen empfohlen, dem Mitarbeiter schriftlich mitzuteilen, dass er seine Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen müsse. Der Mitarbeiter kam der Aufforderung nicht nach, lieferte keine Erklärung und antwortete dem Unternehmen nicht einmal.
Zwei Tage später stellte das Unternehmen mit einem weiteren Schreiben fest, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz aufgegeben und damit selbst den Arbeitsvertrag beendet hatte. Dadurch beendet der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag und nicht der Arbeitgeber. Dies schützt den Arbeitgeber vor allfälligen Ansprüchen des Mitarbeiters im Zusammenhang mit der Kündigung.
Das Problem löste sich so: Der Mitarbeiter kehrte nicht mehr zur Arbeit zurück und machte nie Ansprüche geltend.
Hinzu kommt: Gemäss Artikel 337d OR hat der Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter die Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund plötzlich aufgibt, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu einem Viertel des Monatslohns. Zudem hat er Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens.
Jede Situation ist anders. Sollten Sie mit dieser Problematik konfrontiert sein, rate ich Ihnen dringend, eine kompetente Beratung beizuziehen.
